Kosten / Abrechnung
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker bei Privat- oder Beihilfeversicherten werden entsprechend den vereinbarten Tarifen in der Regel erstattet. Es ist jedoch sinnvoll vor Beginn einer Heilpraktikerbehandlung im Versicherungsvertrag den vereinbarten Tarif nachzulesen. Sie erhalten von mir eine Rechnung als Privat- oder Beihilfeversicherter mit Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung einreichen können. Das Gebührenverzeichnis ist keine amtliche Gebührenordnung, da Heilpraktiker grundsätzlich ihre Honorare frei vereinbaren können.
Das Honorar ist 10 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen, unabhängig davon wann und in welcher Höhe die Privatkasse diese Rechnung erstattet.
Für osteopathische Behandlungen erhalten manche gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von Ihrer Krankenkassen. Oftmals ist hierfür ein ärztliches Privatrezept mit Osteopathieverordnung nötig. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor einer Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir weisen darauf hin, dass ein Privatrezept für Osteopathie bitte zum Beginn einer Behandlungsserie mitgebracht werden muss.
Für gesetzlich Versicherte besteht außerdem die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Die Erstattungen liegen je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent der Rechnungssummen.
Für Selbstzahler gilt ein fester Honorarsatz pro Behandlungsstunde (60 Min.) von 115 €, evtl. Zusatzkosten für Tapes, Akupunktur oder Spritzen sind hier nicht enthalten. Zur Akupunktur/Homöosiniatrie erhalten Sie eine gesonderte Honorarvereinbarung nach dem GebüH. Sie erhalten eine Rechnung für die von uns erbrachten Leistungen. Beim Finanzamt lassen sich Gesundheitskosten im Rahmen der Sonderausgaben unter Umständen steuermindernd geltend machen.
Das Behandlungshonorar stellt kein Maß für einen Behandlungserfolg dar, sondern die Vergütung für die aufgewendete Behandlungszeit und die damit verbundenen Kosten. Bei weiteren Kostenfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ich behalte mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine oder ein Nichterscheinen bei vereinbartem Termin mit einer Ausfallspauschale in Höhe von 45 € pro Behandlungsstunde in Rechnung zu stellen. Eine Terminabsage bis spätestens 48 Stunden vor Termin ist selbstverständlich kostenfrei. Ich danke für Ihr Verständnis!